Beitragvon Günter Cornett » 28. Dezember 2004, 00:14
Andreas Last schrieb:
>
> Ich habe mal folgende Möglichkeit hier im Forum gelesen:
>
> Schick dir einen Prototypen per Einschreiben selbst zu, inkl.
> Anleitung. Das verwahrst du dann ungeöffnet mit der
> Zustellbescheinigung. Sollte es zu einem Rechtsstreit bzgl.
> deines Spiels kommen, kannst du dann vor Zeugen das
> Einschreiben öffnen um mit der Bescheinigung zu beweisen,
> wann du dieses Spiel erfunden hast.
Hallo,
Man kann sich einen offenen Brief zuschicken lassen und bei Bedarf das rein tun, was man braucht. ;-)
Solange das Einschreiben nicht versiegelt ist bzw. an allen Stellen, an denen es geöffnet werden kann, mit einem Poststempel versehen, dürfte ein Richter dem nur wenig mehr Bedeutung beimessen als ein selbst geschriebenes und durch eigene Unterschrift beglaubigtes Datum. Ein weiterer Nachteil ist, dass man die Sendung nur einmal zu Beweiszwecken öffnen kann.
Ich würd es da eher ans Deutsche oder Bayerische Spielearchiv schicken.
Deutsches Spiele-Archiv e.V. ( http://www.uni-marburg.de/spiele-archiv/ ), Barfüßerstr. 2a, 35037 Marburg, Tel. (06421) 62728, Fax (06421) 65637.
Bayrisches Spiele-Archiv Haar e.V.
Brunnerstr.2a
85540 Haar
Tel.: 089-467746
FAX: 089-469637
Meines Wissens kostet die Verwahrung für 3(?) Jahre so um die 40 Euro (bin mir nicht sicher, aber auf jeden Fall zweistellig).
Durch eine Teilnahme an einem Wettbewerb
http://www.bambusspiele.de/links/spieleautoren.htm#wettbewerb oder eine Veröffentlichung auf einem größeren Spieleautorentreffen http://www.bambusspiele.de/links/spieleautoren.htm#spa kann man seine Urheberschaft ebenfalls dokumentieren. Auch eine Veröffentlichung in der Spiel&Autor http://www.spiel-und-autor.de/ erfüllt diesen Zweck prinzipiell.
Bei allen Veröffentlichungen ist es allerdings so:
Veröffentlicht man nur eine grobe Beschreibung, ist das kein Beweis dafür, dass man das Spiel zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form gemacht hat. Einzelne, auch wichtige Elemente kann man ja später nachgetragen haben. Veröffentlicht man eine detaillierte Anleitung wird es etwas teurer und man ist nicht dagegen gefeit, dass andere einzelne Elemente übernehmen. Die Gefahr halte ich aber für wesentlich geringer als die von tatsächlichen Parallelschöpfungen.
Ich schütze meine Spiele - wenn ich es denn mache - dadurch, dass ich sie in Göttingen zeige und z.B. am Hippodice Autorenwettbewerb teilnehme (wenn's denn gerade zeitlich passt). Ich halte das vor allem deshalb für sinnvoll, weil dadurch noch gleichzeitig andere Zwecke erfüllt werden.
Wenn ich das Gefühl habe, dass ich etwas schützen muss, weil ich mein Gegenüber nun gar nicht einschätzen kann, dann schicke ich mir das per email als Dateianhang und verschiebe diesen auf dem Server in einen Ordner, der nicht abgerufen wird. Bei Bedarf kann ich eine Kopie der Email weiterleiten.
Ich bilde mir ein, dass ich so eine Art Einschreibeschutz über den Email-Header habe, da ich den auf dem Server nicht editieren kann. Ich bin allerdings nicht 100%ig sicher, ob das wirklich nicht geht oder bloß ich nicht dazu fähig bin. ;-) Immerhin wäre es strafbar, wenn jemand eine Email mit verändertem Header bei Gericht als Beweis einbringen würde.
Was sagen unsere Juristen und Informatiker dazu: Kann der oben beschriebene 'Email-Beleg' helfen, eine zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Urheberschaft glaubhaft zu machen oder gar nachzuweisen?
Gruß, Günter