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wieviel Mwst auf Provision

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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Irene Wanitschke

wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon Irene Wanitschke » 23. Januar 2006, 15:32

Hallo,
ich habe gerade den Vertrag für mein erstes eigenes Spiel bekommen. Der Verlag will nun noch wissen, ob ich die Provisionszahlung mit 7% oder 16% versteuern muß. Da ich freiberuflich als Grafikerin tätig bin, kann ich hier wahrscheinlich 7% angeben, sicher bin ich mir aber nicht.
Weiß jemand was da richtig ist?

Liebe Grüße
Irene

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René

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon René » 23. Januar 2006, 19:23

Hallo Irene,

gleich vorweg... für exakte Auskünfte frag Deinen Steuerberater und/oder geh zum Finanzamt und frag dort einen Sachkundigen (ggf. den jeweiligen Hauptsachgebietsleiter Umsatzsteuer).

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c) beträgt die Umsatzsteuer (nicht Mehrwertsteuer, das ist ein uralter veralteter Begriff) 7 % für "...die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben."

Genaueres bestimmt Abschnitt 168 der Umsatzsteuerrichtlinie:

Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen erzielten wirtschaftlichen Ergebnis.

Urheber nach § 7 UrhG ist der Schöpfer des Werks. Werke im im urheberrechtlichen Sinne sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Solltest Du also einer Übertragung des Vervielfältigungs-, des Verbreitungs- und/oder des Ausstellungsrechts zugestimmt haben, sollte diese Vorschrift für dich einschlägig sein.

ABER Achtung: Im Umsatzsteuergesetz wird nirgends von Spielen und Autoren von Spielen geredet. Nur von Schriftstellern, Journalisten und Künstlern. Somit KÖNNEN die Regelungen einschlägig sein, sie MÜSSEN es aber nicht sein.

Genaueres kann nur eine Suche in den einschlägigen Datenbanken ergeben.

Verwirrt? Gut so... ich liebe meinen Job!

Viele Grüße

René

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Irene Wanitschke

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon Irene Wanitschke » 23. Januar 2006, 20:43

Danke René.
Ich habe heute schon den ganzen Tag im Internet recherchiert und auch nur rausgefunden, das es erstens jeder anders macht und zweitens keiner genau weiß, nichtmal das Finanzamt!

Na ich werd es mal mit 7% versuchen, da ich doch der Meinung bin das mein Spiel durchaus eine eigenes schöpferisches Werk ist. ;-)

Irene

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René P.

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon René P. » 24. Januar 2006, 15:51

Hallo Irene,

du läufst dann nur Gefahr, dass irgendwann ein freundlicher Betriebsprüfer erklärt, dass ER meint, dass du 16 % abführen hättest müssen.

Das würde dazu führen, dass Du all deine Rechnungen gegenüber dem Verlag (bzw. der seine Gutschriften) ändern muss, damit in der Quersumme wieder Null dabei rauskommt.

Sollte bis dahin der Verlag und/oder Du nicht mehr greifbar sein, bleibt irgendwer auf seinem Geld sitzen und darf brav an das Finanzamt bezahlen.

Um ganz sicher zu sein, solltest Du eine sog. "verbindliche Auskunft" beim Finanzamt einholen. Es kann sein, dass die Jungs nicht wollen, aber dann frag dich zum Hauptsachgebietsleiter (Umsatzsteuer) durch und frag den. Der soll Dir dann sein OK geben, am besten schriftlich. Sonst... s.o.

Viele Grüße

René

PS Das ist nun mal so im Steuerrecht... da gibts kein JA oder NEIN. Nur gewundene Pfade. Hab ich schon erwähnt, dass ich meinen Job liebe?

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Christian Beiersdorf

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon Christian Beiersdorf » 24. Januar 2006, 16:36

Lizenzen für Urheberrechte sind immer mit dem ermäßigten Satz von derzeit 7% zu versteuern - jedenfalls sofern man umsatzsteuerpflichtig ist. Die Umsatzsteuerpflicht beginnt, sobald man Umsätze von derzeit 17.500 € überschritten hat, wird aber erst im Folgejahr wirksam.
Christian Beiersdorf / PROJEKT SPIEL

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René P.

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon René P. » 25. Januar 2006, 11:27

..... oder zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat (dann aber für 5 Jahre gebunden ist).....

Gruß

René

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VolkiDU

Re: wieviel Mwst auf Provision

Beitragvon VolkiDU » 25. Januar 2006, 16:24

Ganz unkonventionell:

An Deinen zuständigen Sachbearbeiter wenden, hartnäckig bleiben und auf eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Auskunft bestehen. Denn der zuständige Sachbearbeiter wird Deine Steuerunterlagen schließlich bearbeiten.

Wenn er selbst nicht weiter weiß (so ist es wohl bei Dir der Fall), dann an den Fachmenschen für diese spezielle Frage wenden, hartnäckig bleiben, ebenfalls Auskunft dann schriftlich bestätigen lassen.

Ich wünsche Dir viel Hartnäckigkeit.

Da Du etwas von einem Steuerberater im Bekanntenkreis geschrieben hat, wird er Dir sicherlich weiterhelfen können. Aber: Nichts geht über die schriftliche Bestätigung (ich schreibe aus Erfahrung!!!!)

Volker
(hat im Studium das Fach 'Betriebliche Steuern' gehört)


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