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Spieleautor und Steuern

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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MatthiasC
Kennerspieler
Beiträge: 357

Spieleautor und Steuern

Beitragvon MatthiasC » 31. Dezember 2008, 09:07

Hallo zusammen,

ein neues Steuerjahr steht an :-)

Ich bin - wie vermutlich die meisten Autoren - voll(zeit) berufstätig. Hat jemand Erfahrung damit, die Entwicklung von Spielen als nebenberufliche Tätigkeit "anzumelden" (falls das nötig ist) und somit die damit verbundenen Kosten steuerlich abzusetzen?
Wenn ja, was setzt ihr alles als Werbungskosten ab? Material, Göttingen, der Kaufrausch im Oktober?

Ich bin kein Steuerexperte, also müsstet ihr das alles gaaaanz langsam erklären ;-)

Viele Grüße und einen guten Rutsch,
Matthias

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Amadeus
Brettspieler
Beiträge: 79

Re: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Amadeus » 31. Dezember 2008, 11:37

Hallo Matthias,

ich lasse meinen Lohnsteuerjahresausgleich von einem Steuerberater machen. Wenn ich's recht verstanden habe geht es folgendermaßen:

1) Erstellung einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung: Hier werden von Deinen Einnahmen als Autor Deine Ausgaben abgezogen, die Du zum Entwickeln Deiner Spiele hast. (Also z.B. Bastelmaterial, Druckerpatronen, Grafik-Software, Computer (anteilig), Spielbox-Abo und Messebesuche.)

2) Der Restbetrag wird dann zu den Einnahmen aus Deiner Vollzeit-Beschäftigung hinzuaddiert, und zusammen mit diesen versteuert.

3) Eine Anmeldung als Gewerbe ist nicht erforderlich.

Zum Thema "Kaufrausch": Auch Industriebetriebe kaufen Konkurrenzprodukte auf, um sie zu zerlegen und aus ihnen zu lernen, und setzen diese auch von der Steuer ab. Von daher denke ich, dass man auch ein paar Spiele absetzen kann, wenn man ordentliche Quittungen hat. Wenn Du Spielequittungen in Höhe von hunderten Euro einreichst, so erscheint es dem Finanzamt möglicherweise fraglich, ob Du überhaupt gewinnorientiert arbeitest... aber hier komme ich jetzt auch völlig in den Bereich des Spekulativen, und hoffe, weitere Stimmen von "Betroffenen" zu hören zu kriegen.

Amadeus

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Andreas Keirat

Re: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Andreas Keirat » 31. Dezember 2008, 12:01

MatthiasC schrieb:
>
> Hallo zusammen,
>
> ein neues Steuerjahr steht an :-)
>
> Ich bin - wie vermutlich die meisten Autoren - voll(zeit)
> berufstätig. Hat jemand Erfahrung damit, die Entwicklung von
> Spielen als nebenberufliche Tätigkeit "anzumelden" (falls das
> nötig ist) und somit die damit verbundenen Kosten steuerlich
> abzusetzen?
> Wenn ja, was setzt ihr alles als Werbungskosten ab? Material,
> Göttingen, der Kaufrausch im Oktober?
>
> Ich bin kein Steuerexperte, also müsstet ihr das alles
> gaaaanz langsam erklären ;-)
>
> Viele Grüße und einen guten Rutsch,
> Matthias


Du kannst sogar anteilig ein Arbeitszimmer absetzen, wenn Du das begründen kannst. Das hängt aber auch davon ab, ob Du gewisse Einnahmen aus deiner Tätigkeit als Autor/Grafiker/Spielregel-Schreiber in dem betreffenden Jahr nachweisen kannst. So etwas wird in erster Instanz oft gerne als Liebhaberei abgetan (wie auch Spielbox-Abo oder Göttingen-Besuch). Da hilft dann oft wirklich ein Steuerberater.

Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

(schreibt viel (Geld) in jedem Jahr ab, wenn er Spiele kauft...)

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Günter Cornett

Re: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Günter Cornett » 31. Dezember 2008, 12:15

MatthiasC schrieb:
>
> Hallo zusammen,
>
> ein neues Steuerjahr steht an :-)
>
> Ich bin - wie vermutlich die meisten Autoren - voll(zeit)
> berufstätig. Hat jemand Erfahrung damit, die Entwicklung von
> Spielen als nebenberufliche Tätigkeit "anzumelden" (falls das
> nötig ist) und somit die damit verbundenen Kosten steuerlich
> abzusetzen?

Als Spieleautor arbeitet man i.d.R. freiberuflich, muss dafür also kein Gewerbe anmelden. Aber das meinst du vermutlich nicht sondern wie mit den Einnahmen umzugehen ist. Die müssen gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Die aus der Autorentätigkeit entstehenden Kosten können daher auch abgesetzt werden.


> Wenn ja, was setzt ihr alles als Werbungskosten ab? Material,

zum Erstellen der Prototypen: ja

> Göttingen,

Fahrtkosten, Unterkunft während des Besuchs des Autorentreffens ja; für einen zweiwöchigen Urlaub drumrum eher nicht, zumindest nicht komplett.

> der Kaufrausch im Oktober?

Sicherlich kann man als Autor einiges absetzen, das auf den ersten Blick abwegig erscheint, es aber nicht ist. Oftmals ist es eine Frage des Einzelfalls oder Ermessenssache.

Manchen Spielekauf kann man sicher absetzen, weil es einfach dazu gehört, den Markt zu kennen, sich über Spielmechanismen zu informieren, etc. Bei einem kompletten Spielearchiv mag es auch darauf ankommen, welchen Stellenwert die Autorentätigeit hat, wie das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben ist, und welche Verwendung die Spiele konkret finden.

Literatur für Themenrecherche kann man absetzen, wenn man entsprechende thematische Spiele macht. Wer nur abstrakte Spiele macht, dürfte da aber Erklärungsschwierigkeiten haben.

Museumsbesuche dürften ebenfalls absetzbar sein, wenn man an Spielen mit historischen Themen arbeitet. Eine Weltreise, weil man bei der Recherche zu einem Atlantisspiel vorort nach den Spuren der untergegangen Kultur sucht, dürfte vom Finanzamt aber eher als Liebhaberei eingestuft werden.

Gruß, Günter

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Micha A.
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Beiträge: 1340

RE: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Micha A. » 31. Dezember 2008, 13:11

"Amadeus" hat am 31.12.2008 geschrieben:

> 1) Erstellung einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung: Hier
> werden von Deinen Einnahmen als Autor Deine Ausgaben
> abgezogen, die Du zum Entwickeln Deiner Spiele hast. (Also
> z.B. Bastelmaterial, Druckerpatronen, Grafik-Software,
> Computer (anteilig), Spielbox-Abo und Messebesuche.)
>
> 2) Der Restbetrag wird dann zu den Einnahmen aus Deiner
> Vollzeit-Beschäftigung hinzuaddiert, und zusammen mit
> diesen versteuert.
>
> 3) Eine Anmeldung als Gewerbe ist nicht erforderlich.

Ja, genau so handhabe ich es auch. Funktioniert seit Jahren.
Abgesetzt wird alles, was irgendwo Kosten verursachen kann:

- Material
- Telefon / Internet (anteilig)
- Fachliteratur (Spielbox, Leitfaden f. Spieleerfinder,...)
- Messen (Fahrt, Eintritt, Übernachtung, Verpflegung,...)
- Fahrten zu Spieleabenden
- Gekaufte Spiele
- Portokosten

Auf
- PC + Verbrauchsmaterial (anteilig)
bin ich bislang noch nicht gekommen, müsste aber auch funktionieren. Hat das schon mal jemand gemacht? In welcher Höhe setzt Ihr das ab?

Wichtig ist halt, dass unterm Strich noch Einnahmen übrig bleiben. Wobei der massgebliche Zeitrahmen dafür nicht unbedingt 1 Jahr ist, sondern auch über einen längeren Zeitraum betrachtet werden kann.

Gruß
Micha

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"Never argue with idiots. They bring you down to their level, then beat you with experience."

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MatthiasC
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Beiträge: 357

RE: Spieleautor und Steuern

Beitragvon MatthiasC » 1. Januar 2009, 13:29

Erst mal vielen Dank für alle Antworten.

Vielleicht habe ich die Frage etwas undeutlich ausgedrückt. Ich habe bisher keine Einnahmen aus Spielen. Mir geht es also um die Steuern aus meinem regulären Beruf. Kann ich also meine Autorenschaft quasi als zweites Standbein beim Finanzamt anmelden und dadurch erst einmal Verluste schreiben? Sicherlich mag dann irgendwann einmal die Grenze kommen, an der ich wirtschaftlichen Erfolg vorweisen muss.

Ein frohes neues Jahr!
Matthias

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Günter Cornett

RE: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Günter Cornett » 1. Januar 2009, 17:06

MatthiasC schrieb:
>
> Erst mal vielen Dank für alle Antworten.
>
> Vielleicht habe ich die Frage etwas undeutlich ausgedrückt.
> Ich habe bisher keine Einnahmen aus Spielen. Mir geht es also
> um die Steuern aus meinem regulären Beruf. Kann ich also
> meine Autorenschaft quasi als zweites Standbein beim
> Finanzamt anmelden und dadurch erst einmal Verluste
> schreiben? Sicherlich mag dann irgendwann einmal die Grenze
> kommen, an der ich wirtschaftlichen Erfolg vorweisen muss.

Jo, das geht. Und sollten die wirtschaftlichen Erfolge ausbleiben und auch keine Anzeichen vorliegen, dass sich das ändern wird, du die Tätigkeit aber weiter betreibst, wird sie vom Finanzamt mit ziemlicher Sicherheit als Liebhaberei eingestuft. Mit der Folge, dass dir die Ausgaben dafür nachträglich aberkannt werden.

Die Gewinnerzielungsabsicht kannst du dann imho dadurch deutlich machen, dass du die Tätigkeit aufgrund mangelnden wirtschaftlichen Erfolges rechtzeitig aufgibst.

Eine andere Frage ist, ob du so viele Ausgaben als nebenberuflicher Spieleautor hast, dass sich das Ganze lohnt.

Gruß, Günter

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Knut Happel
Spielkind
Beiträge: 4

Re: Kaufrausch

Beitragvon Knut Happel » 1. Januar 2009, 19:06

Frohes Neues Jahr zusammen,

bei Christian Fiore und mir (gemeinsame GbR) hat das Finanzamt den "Kauf von Gesellschaftsspielen zur Marktsichtung" bisher akzeptiert.
Wobei sich bei uns die Marktsichtung (sprich: der Spielekauf) über das Jahr verteilt und nicht nur 37 am 23. Oktober gekaufte Spiele zu Buche stehen.

Alles Gute für 2009 wünscht Euch
Knut Happel
www.spielziel.com

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Magic-spielbox
Spielkamerad
Beiträge: 33

Re: Spieleautor und Steuern

Beitragvon Magic-spielbox » 3. Januar 2009, 17:08

Hi Matthias,

frag mich morgen nochmal. Dann erkläre ich es dir noch etwas genauer.
Noch ein Hinweis für die anderen: Arbeitszimmer kann man seit 2007 nicht mehr anteilig bei den BK geltend machen. Es geht nur noch alles oder gar nichts, so dass jeder, der nicht seinen Arbeitsmittelpunkt in seinem Arbeitszimmer hat, in die Röhre guckt.

Gruß, Michael

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MatthiasC
Kennerspieler
Beiträge: 357

RE: Spieleautor und Steuern

Beitragvon MatthiasC » 4. Januar 2009, 09:15

Hallo Günter,

vielen Dank! Dann werde ich das mal am Ende des Jahres versuchen.

VG
Matthias


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