Beitragvon Thomas » 31. Oktober 2007, 11:17
raccoon schrieb:
> ich habe eine formelle Frage,
Dann will ich auch mal formell antworten:
Wenn ein gekauftes Spiel von vornherein unvollständig ist, dann fällt das unter die Rubrik "Gewährleistung", für die rein formal dein Vertragspartner, also dein [b]Händler[/b] zuständig ist. (Mit dem Verlag hast du ja normalerweise keinen Kaufvertrag geschlossen). Von deinem Händler kannst du dann entweder eine Wandlung des Kaufvertrags, eine Minderung des Kaufpreises oder eine Nachbesserung in Form einer Nachlieferung der fehlenden Teile fordern (sofern die AGB des Händlers nichts spezielles vorsehen).
Gegenüber dem Hersteller/Verlag hast du keine rechtlichen Beziehungen und daher auch keine Ansprüche; dennoch sind die meisten Verlage bemüht, Kundenservice groß zu schreiben und bieten einen Ersatzteilservice an. Wenn es sich um verlorengegangenes Spielmaterial handelt (also "Ersatzteilservice") finde ich es nur fair, wenn der Verlag dafür einen Unkostenbeitrag verlangt.
Manche Verlage nehmen sich aber auch den Reklamationen von mangelhaft ausgelieferten Spielen an, obwohl dies formal gesehen (und deine Frage war ja formal gestellt) Sache der Händler ist. Dies auch, weil die Verlage das fehlende Spielmaterial ansonsten eh deinem Händler zuschicken müssten.