Beitragvon Wolfgang Ditt » 4. Oktober 2000, 08:58
Auch für Personen gelten unterschiedliche Regelungen; in den meisten Fällen trifft das vorher gesagte zu. Es gibt aber zwei Ausnahmen. So verlieren Personen des Zeitgeschehens (darunter fallen die meisten Promis) dieses Persönlichkeitsrecht. Nur deshalb können die Blaublütigen so oft fotografiert werden. Inzwischen gehen Gerichte aber auch hier dazu über, diesen Leuten mehr Rechte einzuräumen.
Die zweite Situation, in der man keine Erlaubnis braucht, ist die sogenannte "Person des temporären Zeitgeschehens". Damit meint man Personen, die an einem Ereignis von öffentlichem Interesse teilgenommen haben. Um ein solchen Bild zu veröffentlichen, muss der Bericht in Zusammenhang mit dem Ereignis stehen. Beispiel: wir haben von den Meistersiedlern in Nürnberg Anfang Juli berichtet. Auf den Fotos sieht man viele Spieler und auch die Gaukler-Truppe. All diese Personen standen im Zusammenhang mit dem Ereignis über das berichtet wurde.
Wer also z. B. von der Spiel 2000 berichtet und Leute beim Spielen fotografiert, muss nicht fragen, handelt es sich aer um Privatpersonen sollte man es aus Höflichkeit tun.
Wolfgang