Beitragvon Adam » 6. November 2000, 22:36
1. Frage
Beim Ziehen der beiden Handelskarten muß man sich entscheiden, ob man diese an sich nehmen möchte oder nicht. Gilt hier das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip, also beide Karten auf den Ablagestapel bzw. beide zu den Handelskarten?
Situation: man befürchtet, eine oder beide Karten nicht vernünftig los zu werden, also weder bei sich anbauen zu wollen, noch weggehandelt, noch nicht einmal verschenkt zu bekommen. Nimmt man die Karten an sich, droht ein hoffnungsvolles Bohnenfeld vor der Zeit abgeerntet werden zu müßen. Kann man ggf. auch nur eine Karte nehmen und eine ablegen?
2. Frage
Übersteigen die Zahl der abgeernteten Bohnen die Zahl der eingenommenen Taler (bei den häufigen Bohnen der typische Fall), müßen die abzulegenden Bohnen aus dem frisch geernteten Feld stammen, oder dürfen sie auch aus zuvor eingenommenen Talern bestritten werden?
Situation: zuvor sind einmal zwei und einmal drei Gartenbohnen geerntet, also fünf Gartenbohnen in Taler umgewandelt worden. Die verbleibende Gartenbohne wirkt jetzt als Schwarzer Peter: niemand will sie haben. Sei sie auf einer Hand nachgezogen, so rückt sie unerbittlich nach vorne und erzwingt eine (verfrühte) Ernte. Weiter kann das neue Gartenbohnenfeld weder ausgebaut (weil lezte Karte) noch abgeerntet werden(weil Feld mit nur einer Karte). Also muß auch das zweite Feld abgeerntet, und schließlich die einzelne, die Schwarze Gartenbohne auf den Ablagenstapel befördert werden.
Besteht dagegen die Möglichkeit bei, sagen wir, acht Blauen Bohnen, drei in Taler umzuwandeln und die fünf abzulegenden Karten aus seinen Vorerträgen zusammenzustellen, kann man auch bereits umgewandelte Gartenbohnen wieder in Verkehr bringen (oder wird bestraft, wer Gartenbohnen aberntet oder verfälscht oder abgeerntete oder verfälschte Gartenbohnen in Verkehr bringt?).
spielt,
Adam