Beitragvon Gustav der Bär » 5. Juni 2002, 16:44
Hallo, lieber Michael,
die Regeln geben stets eindeutig an, wenn Ausgaben aus dem Staatsschatz kommen und fordern den "Banker" auf, den Anzeiger entsprechend zu korrigieren. Da diese Aufforderung beim Einkommen der Senatoren fehlt, kommt das Einkommen nicht aus dem Staatsschatz, sondern aus der einzig anderen möglichen Quelle: Von der "Bank".
Historisch wäre noch folgender zusätzlicher Grund anzuführen: Die Senatoren erhielten vom Staat keine Bezahlung für ihre Tätigkeit. Ihr Einkommen stammte aus ihren Latifundien (Landwirtschaftlichen Großbetrieben) und aus Zahlungen ihrer Pächter.
Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
(Peter Gustav Bartschat)