Beitragvon friedemann » 9. März 2011, 00:02
Hallo,
Aus unserem Newsletter:
"Days-of-Wonder-Ausschreibung für neue Spielpläne: Die Ausschreibungs-
bedingungen mit der totalen Überlassung aller Rechte an DoW hat mit Recht für Diskussionen gesorgt. Wir haben deshalb bei DoW nachgefragt.
Eric Hautmont von DoW hat auf unsere Bedenken mit umfangreichen Argumenten bezüglich der amerikanischen Gesetzeslage geantwortet. Dies ist aus seiner Sicht nachvollziehbar, besonders auch unter Berücksichtigung von möglichen und in den USA extrem teuren Schadensersatzprozessen, sollte ein Wettbewerbsteilnehmer bei späteren Publikationen seine Rechte verletzt sehen.
Wir sehen dabei aber auch Folgendes: Die Jury eines solchen Wettbewerbs sieht alle eingereichten Vorschläge. Dazu gehören der Verlag DoW wie auch der Autor des Ursprungswerkes, Alan Moon. Abgesehen davon, dass sie sich natürlich bei der Sichtung und Beurteilung nicht von der geistigen Aufnahme einzelner Vorschläge freimachen können, sind sie grundsätzlich wegen der Kenntnis dieser Vorschläge später angreifbar. Auch wenn sie sich bewusst keiner Urheberrechtsverletzung schuldig machen. Aus ihrer Sicht ist daher die bestehende Regelung vermutlich die einzige Möglichkeit, sich juristisch freizustellen. Anderenfalls bliebe nur der Verzicht auf eine solche Ausschreibung.
Wir vom SAZ-Vorstand sehen natürlich trotzdem den "Beigeschmack" einer
Vereinbarung, die die Rechte aller eingereichten Vorschläge - unabhängig von ihrer Prämierung bzw. Annahme - von vorneherein an den Wettbewerbsausschreiber überträgt. Wir können daher auch nicht dazu raten, daran teilzunehmen. Aber letztlich ist es die freie und dann auch bewusste Entscheidung eines jeden Einzelnen, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, wenn er es will."
Soweit der aktuelle Stand. Nun sind wir gerade dabei den wichtigsten Punkt zu klären. Meiner Ansicht nach gibt es einen Unterschied zwischen einen neuen Spielplan, der ausgehend von Zug um Zug (und damit dieses geistige Eigentum nutzend, welches ja auch geschützt werden muss) zu genau diesem Spiel erfunden wird, d.h. das Werk ist nicht trennbar von Zug um Zug. Hier kann ja auch der Autor eines solchen Spielplans ausserhalb eines solchen Wettbewerbes gar nichts anfangen (ohne die Urheberrechte von Alan Moon zu verletzen).
Falls es allerdings neuartige innovative Ideen gibt, welche auch ohne Zug um Zug Bestand haben und sich dazu nutzen lassen daraus ein eigenes unabhängiges Werk zu kreieren, ist es nicht darstellbar diese Rechte einfach so abzugeben.
Genau an diesem Punkt der Diskussion stehen wir gerade und darauf ist jetzt auch noch keine Reaktion gekommen, was aber total ok ist, da wir noch nicht lange warten.
Ich hoffe dies ist jetzt schon mal ausreichend, euch zu informieren.
Friedemann Friese
1. Vorsitzender der SAZ