Beitragvon Golbin » 15. Februar 2011, 12:38 
			
			
			
			Hallo Marco,
bei jedem Wettbwerb sind immer beide Seiten zu betrachten. Die eine ist der Veranstalter, der später Einsendungen nutzne möchte und der andere ist der Einsender, der bei Nutzung irgendetwas erhalten möchte.
Klar ist, wenn ich einen solchen Spielplan entwickele, kann ich ihn nur mit DoW vermarkten, also ist es eine Frage wie der Autor und DOW zueinander stehen.
Der erste Teil der Ausschreibung ist für mich klar, denn DoW kann nur Pläne annehmen, an denen der Einreichende auch die Rechte besitzt. Kritisch ist der zweite Teil, weil ich die Rechte für die Teilnahme am Wettbewerb abtrete. Der/die Gewinner erhalten fest angegebenen Preise (in $ und Exemplaren) und die Rechte sind damit abgegolten - auch das sehe ich unkritisch, weil das der Teilnehmer vorab weiß. Aus Sicht des Veranstalters geht es auch nicht anders, damit ein Gewinner nicht hinterher horrorende Forderungen stellt und somit Druck ausüben kann.
Die Frage ist, was mit Entwürfen passiert, die nicht gewinnen. Der Autor kann sie nicht vermarkten, DoW könnte es dann ohne weitere Zahlung. Ich denke und hoffe, dass eine renommierter Verlag so etwas nicht tut, aber das ist Vertrauenssache. Aus meiner Sicht wäre hier ein Passus notwendig, der besagt, dass im Falle des Nichtgewinns die Rechte zurück an den Autor gehen (was implizit bedeutet, dass der Plan ungenutzt und unveröffentlicht bleibt).
Wolfgang
			
									
									Es gibt zwei Gruppen von Menschen, denen die Welt gehört. Den Liebenden und den Spielenden.